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Kosten

Das hängt von der Anzahl der Studienplatzklagen und dem Rechtsschutzvertrag ab. Dazu gibt es unten auf der Seite einige Bespiele, die die Kosten erklären. Für jeden ist ein individuelles Paket zu schnüren und Ihr profitiert von unserer 25-jährigen Erfahrung.

Das Thema Kosten ist bei Studienplatzklagen ein wichtiger Faktor, der zunächst vom Grundsatz her erklärt wird. Es fallen folgende Arten von Kosten an: Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und Kosten für das Verwaltungsverfahren, d.h. Kapazitätsantragverfahren oder Widerspruchsverfahren.

Bitte beachten: Die Universitäten sind in den harten Fächern nahezu immer anwaltlich vertreten und dadurch entstehen bei einer großen Anzahl von Studienplatzklagen hohe Gebühren. Bei Uni-Direktbewerbungen sind die Hochschulen vielfach nicht anwaltlich vertreten, was zur Kostenminimierung führt. Sobald der Eilantrag bei Gericht eingegangen ist, fallen Gerichtskosten an.

Kosten

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    Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten +

    Die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren der Uni-Anwälte richten sich nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert, auch Gegenstandswert genannt.

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    Gesamtkosten für das Klageverfahren +

    Die Gerichtskosten belaufen sich auf etwa € 150,– pro Verfahren; die Rechtsanwaltskosten liegen bei ca. € 500,–. Die Auslagen belaufen sich auf ca. € 20,–. Die Widerspruchskosten liegen bei ca. € 50,–.

    Bitte beachten: Es handelt sich bei den Zahlenangaben um Richtwerte zur Orientierung.

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    Auslagen der Hochschule +

    Für den Fall, dass die Hochschule nicht vertreten ist, können Auslagen in Höhe von € 20,– anfallen.

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    Rechtsanwaltsgebühren der Uni-Anwälte +

    Diese fallen dann an, wenn die Uni rechtlich vertreten ist. Die Gebühren richten sich nach dem vom Verwaltungsgericht festgesetzten Gegenstandswert und liegen bei etwa € 500,– bei einem Gegenstandswert von € 5.000,–.

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    Widerspruchskosten +

    Widerspruchskosten sind Kosten, die dann entstehen, wenn der Widerspruch als unbegründet von der Universität abgewiesen wird. Die Höhe ist unterschiedlich und liegt durchschnittlich bei € 50,–.

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Nützliche Hinweise

  1. Rechtsschutzversicherung +

    Einige Rechtsschutzversicherungen bieten Verwaltungsrecht / Studienplatzklage an. Die Deckungszusage bezieht sich dann auf eine bestimmte Anzahl von Klagverfahren.

    Die Verfahren können versichert sein: Advocard, Allianz, D.A.S., VGH, DEURAG, Concordia, Rechtsschutz-Union und der ÖRAG. Nicht versichert sind diese Verfahren im allgemeinen bei: HUK, ADAC, Bruderhilfe, bei Verträgen nach dem 01.01.2007 ARAG, DEURAG, Rechtsschutz-Union, Auxilia und ÖRAG.

    Deckungsanfragen führen wir kostenpflichtig durch, entweder nach Zeitaufwand oder nach Gegenstandswert.

    Beachten Sie die Wartezeiten von 3 Monaten, bei Advocard 12 Monate und erkundigen Sie sich vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung genau wegen der Kostenübernahme für Studienplatzklage und für die Anzahl der Hochschulen.

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  1. Prozesskostenhilfe +

    Prozesskostenhilfe wird nun dann gewährt, wenn sowohl der Studienplatzbewerber als auch seine gesetzlichen Vertreter bedürftig sind. Eltern haben grundsätzlich die Verpflichtung, ihre Kinder im Rahmen der Gewährung des gesetzlichen Unterhaltes Studienprozesse zu zahlen.

    Die Prüfung erfolgt nach strengen Voraussetzungen. Gewährte Prozesskostenhilfe kann nach vielen Jahren nach Prüfung der Einkommensverhältnisse zurückverlangt werden.

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Leistung:

  • Kapazitätsantrag bei der Universität und Widerspruchserhebung mit Fristenkontrolle
  • Studienplatzklage mit Schriftsätzen zum Verwaltungsgericht
  • Beantragung von Kosten und Prüfung der Kostenanträge der Gegner
  • Prüfung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren

Vergütung

Nach erfolgter Beratung und Festlegung der zu verklagenden Hochschulen schließen wir mit Ihnen eine Honorar- und Mandatsvereinbarung für eine Pauschalvergütung unserer anwaltlichen Tätigkeiten.