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Glossar

In unserem Glossar wollen wir die wichtigsten Begriffe rund um die Studienplatzklage und das Studienplatzrecht erläutern. Dazu gehören Begriffe wie die Stiftung für Hochschulzulassung, Numerus Clausus und harte oder weiche Studienfächer.

Altabi/Neuabi
Altabi: ein in den vergangenen Jahren bereits erworbenes Abitur.
Neuabi: das in dem Jahr, in dem sich beworben werden soll, erworbene Abitur.
Ausschlussfrist/Frist
Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. Das heißt, wird eine solche Frist versäumt oder der Antrag zu spät eingereicht, folgt ein Ausschluss von dem Verfahren.
Harte und weiche Fächer
Harte Fächer sind die über die Stiftung für Hochschulzulassung (hss.de, ehemals ZVS) laufenden Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Alle anderen Studienfächer sind die weichen Fächer.
Numerus Clausus (NC)
Der NC ist die Zulassungsbeschränkung bezogen auf die Durchschnittsnote der Abiturnote/der Hochschulzugangsberechtigung und der Wartesemester.
NC-Studiengänge
NC-Studiengänge sind die Studiengänge, für die der Numerus Clausus, also der Abitur-Notendurchschnitt, von Bedeutung ist.
Rechtsmittelfähig
Die Entscheidung kann durch ein Rechtsmittel angefochten werden.
Stiftung für Hochschulzulassung (hss.de, ehemals ZVS)
Hier werden Studienplatzbewerbungen für die Studiengänge Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie angenommen.
Vorläufiger Studienplatz
Ein vorläufiger Studienplatz ist ein noch nicht endgültiger Studienplatz. Erst nach dem die 2. Instanz oder die Hochschule den Studienplatz als endgültig erklärt hat, ist dieser auch endgültig.
Zweite Instanz
Die erste Instanz im Verwaltungsrecht ist das Verwaltungsgericht. Ist hier eine anfechtbare Entscheidung ergangen, wird das dagegen einzulegende Rechtsmittel bei der zweiten Instanz, dem nächsthöheren Gericht – hier Oberverwaltungsgericht – eingelegt.